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PSAgA – Alle Standards, Regeln und Pflichten im Überblick

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PSAgA – Alle Standards, Regeln und Pflichten im Überblick

Aus Fehlern zu lernen ist zweifellos ein wirksamer Weg, um sich persönlich weiterzuentwickeln. Doch bei Absturzrisiken ist dies keine Option. Denn jeder Fehlversuch kann tödlich enden. Aus guten Gründen sind daher Herstellung und Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz hochgradig reglementiert. Der Info-Kasten am Ende des Artikels nennt die wichtigsten Rechtsgrundlagen zu PSAgA.

 

PSAgA kommt an vielen verschiedenen Arbeitsplätzen zum Einsatz.

 

Pflichten des Herstellers

Die PSA-Verordnung 2016/425/EU gilt für jegliche in der EU hergestellte oder nach Europa importierte PSA. Sie nimmt die Hersteller und den Handel in die Pflicht, dass eine in Europa vertriebene PSA der Verordnung sowie den einschlägigen geltenden Normen entspricht. Für PSAgA gelten u.a. folgende Standards:

Diese Normen legen die Anforderungen an die einzelnen Komponenten fest, welchen Belastungen sie gemäß welchen Prüfverfahren standhalten müssen und mit welchen Kennzeichnungen und Informationen sie ausgeliefert werden müssen. Der Forderungskatalog soll ein einheitliches Sicherheitsniveau für PSAgA gewährleisten.

Die PSA-Kategorie III

PSAgA gehört laut PSA-Verordnung zur Kategorie III, der höchsten Risikokategorie, denn sie schützt gegen lebensbedrohliche Risiken. Daraus ergeben sich besonders strenge Anforderungen:

  • PSAgA muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut getestet worden sein – im EU-Jargon ist dies die sogenannte Baumusterprüfung durch eine „Benannte Stelle“.
  • Wie bei jeglicher PSA ist eine CE-Kennzeichnung verpflichtend. Die vierstellige Ziffernfolge hinter dem CE-Kennzeichnen codiert das involvierte Prüfinstitut.
  • Der Hersteller muss – z. B. durch interne Qualitätskontrollen – sicherstellen, dass jedes produzierte Stück den geprüften Standards entspricht.
  • Für jede Komponente muss eine gültige Konformitätserklärung vorliegen.
  • PSAgA muss mit einer ausführlichen, schriftlichen und dem Verwender verständlichen Gebrauchsanleitung ausgeliefert werden, die über Auswahl, Einsatz, Instandhaltung und regelmäßige Prüfungen informiert.
  • Jedes Teil muss zur Rückverfolgbarkeit eine Chargen- oder Seriennummer aufweisen.

Bei PSAgA von Petzl sind Einkäufer und Beschaffer auf der sicheren Seite. Die Qualitätssicherung ist zentraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie und umfasst den gesamten Produktionsprozess, von der ersten Planung bis zur Endkontrolle. Jede von Petzl gelieferte Komponente – Auffanggurt, Verbindungsmittel oder Falldämpfer usw. – entspricht den gesetzlichen Anforderungen und wird oft weit über die geforderten Normen und Standards hinaus getestet.

Mit ePPEcentre lässt sich die PSA-Überprüfung einfach und übersichtlich durchführen und dokumentieren.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen Gefährdungen minimieren. Ist PSAgA notwendig, stehen sie in der Pflicht,

  • geeignete Ausrüstung auszuwählen und bereitzustellen
  • Beschäftigte im Umgang mit der PSAgA zu unterweisen und auszubilden
  • regelmäßige Wartung und Prüfung sicherzustellen
  • angemessene Reinigung und Lagerung zu organisieren
  • Rettungskonzepte vorzuhalten

In der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes kommt es vor allem darauf an, klar festzulegen, wer wofür zuständig und verantwortlich ist, und wichtige Abläufe wie Unterweisungen, Schulungen und Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei der Dokumentation der PSA-Überprüfung hilft die ePPEcentre-App. Sie hilft, Wartungsintervalle einzuhalten, erleichtert die Vorbereitung auf ein Audit und bietet eine perfekte Übersicht über den eigenen PSA-Park.

Unterweisung mit Praxis-Anteil

Für PSA der Kategorie III gilt laut § 31 DGUV Vorschrift 1, dass Arbeitgeber den Beschäftigten die Benutzungsinformation „im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen“ vermitteln muss. Das heißt, die Unterweisung darf nicht theoretisch bleiben, sondern muss definitiv einen Praxis-Teil enthalten, bei dem jeder Teilnehmende aktiv mitmacht. Eine solche Unterweisung setzt qualifizierte Unterweiser und geeignete Räumlichkeiten voraus.

Der Petzl-Grundkurs entlastet Führungskräfte und Vorgesetzte bei ihren Unterweisungspflichten und erfüllt alle Anforderungen gemäß den DGUV Regeln 112-198/199. Die Teilnehmenden profitieren besonders von den vielen praktische Übungen zu den unterschiedlichen Techniken beim Einsatz von Absturzsicherungs-, Positionierungs- und Rückhaltesystemen.

Praktische PSAgA-Unterweisungen werden zB vom Petzl Technical Institute angeboten.

Pflichten für Beschäftigte

Neben den mannigfachen Forderungen an Herstellung und Arbeitgeber darf nicht vergessen werden, dass auch alle Anwendenden in der Mitverantwortung stehen und Pflichten zu erfüllen haben. PSAgA-Anwendende sollen

  • ihre PSAgA bestimmungsgemäß, d. h. ausschließlich für den vorgesehenen Einsatzweck benutzen und niemals zweckentfremden, etwa einen Haltegurt zur Ladungssicherung einsetzen o. ä.
  • ihre PSAgA vor jedem Benutzen in Augenschein nehmen und auf Verformungen, Verschleiß, Risse, fehlende Teile usw. prüfen
  • PSAgA sorgsam behandeln und so lagern wie vorgegeben (trocken, sauber, vor Sonneneinstrahlung geschützt)
  • jeden Mangel an Vorgesetze melden und diese PSAgA aussortieren und nicht weiter verwenden
  • auf keinen Fall eigenmächtige Verschönerungen oder Reparaturversuche vornehmen
  • an den angesetzten Sicherheitsunterweisungen teilnehmen
  • die in den Unterweisungen vermittelten Regeln und Sicherheitshinweise beachten
  • bei den Gefährdungsbeurteilungen mitwirken und sich aktiv melden, wenn ein Risiko nicht erkannt wurde, eine Sicherheitsmaßnahme nicht so funktioniert wie vorgesehen o. ä.

Absturzunfälle sind eine der tödlichsten Unfallgefahren. Doch mit hochwertiger Ausrüstung lassen sich die Unfallrisiken minimieren. Damit der Schutz greift und jeder Höhenarbeitende und PSAgA-Nutzende abends gesund nach Hause kommt, müssen alle Glieder der Kette – Hersteller und Händler, Arbeitgeber und Beschäftigte – ihrer Verantwortung gerecht werden. 

 

Infobox: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zu PSAgA 

Europa

  • PSA-Verordnung 2016/425/EU
  • PSA-Benutzungs-Richtlinie 89/656/EWG

Deutschland

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Technisches Regelwerk

  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen“
  • TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen“
  • TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“
  • TRBS 2121 Teil 3 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen“

Berufsgenossenschaftliches Regelwerk

  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
  • DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“
  • DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“
  • DGUV Information 203-058 „Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern“
  • DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma“
  • DGUV Information 212-001 „Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren“
  • DGUV Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“
  • DGUV Information 212-009 „Auswahl und Benutzung von Absturzschutzsystemen bei Hang- und Felssicherungsarbeiten“
  • DGUV Information 240-410 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 ‚Arbeiten mit Absturzgefahr‘“
  • DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“
  • DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
  • (Die DGUV Information 201-057 „Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten“ wurde 2020 zurückgezogen.)

PS: Wie auf der Petzl-Fachtagung Ende Januar in Leipzig zu erfahren war, ist ein neuer DGUV Grundsatz zum Unterweisen zu PSAgA in Arbeit und könnte noch Ende 2026 erscheinen.

© Fotos: Simon Toplak, Vuedici, Lafouche / Petzl

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