
Schwerkraft ist tückisch. Ein falscher Schritt, ein Griff ins Leere – bei Absturz unfällen entscheidet ein Moment der Unachtsamkeit über Gesundheit oder Invalidität, Leben oder Tod. Beim Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geht es daher um mehr als um das Erfüllen einer DGUV Regel. Es geht um die Fähigkeit, in entscheidenden Augenblicken richtig und fokussiert zu handeln. Die Voraussetzungen dafür beginnen bereits auf dem Boden. Und sie müssen eingeübt und trainiert werden.
Besonders gefährdet: männlich, über 40 und schon lange im Betrieb
Wie unberechenbar Absturzrisiken sind, belegt eine im Februar 2026 veröffentlichte Studie der BAuA. Nach Auswertung von rund 800 tödlichen Absturzunfällen seit 2009 kommen die Forscher zu einem auf den ersten Blick unerwarteten Befund: Es sind keineswegs junge oder unerfahrene Berufsanfänger, denen die Schwerkraft zum Verhängnis wird. Im Gegenteil, besonders gefährdet sind männliche Beschäftigte im Alter zwischen 40 und 59 aus Kleinbetrieben und mit mehrjähriger Betriebszugehörigkeit. Nach Analyse der Unfallursachen finden sich ganz oben zwei Faktoren:
- Fehlerhaftes Beurteilen der Arbeitsaufgabe
- Beabsichtigtes beziehungsweise unbeabsichtigtes Handeln von Beschäftigten
Wie so oft im Arbeitsschutz stellt sich auch hier nicht Technik oder Material, sondern der Mensch als größter Risikofaktor heraus. Geeignete Sicherungssysteme auswählen, die Ausrüstung richtig anlegen und alle Komponenten korrekt einstellen – für ein sicheres Arbeiten in der Höhe muss sich der Mensch nicht nur auf die Technik, sondern auch auf ein gutes Training verlassen können. Das sieht auch der Gesetzgeber so.
Unterweisen „mit Übungen“
PSA gegen Absturz ist laut Anhang 1 der PSA-Verordnung 2016/425 in die höchste Risikokategorie III eingestuft. Das hat nicht nur Folgen für den Hersteller, denn damit werden eine EU-Baumusterprüfung plus eine Qualitätssicherung der Produktion verbindlich. Für den Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten PSAgA zur Verfügung stellt, bedeutet dies, dass ein theoretisches Unterweisen im Seminarraum oder ein digitales Unterweisungstool nicht genügen. Denn für PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützt, sind den Versicherten die Benutzungsinformation „im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen“ – so formuliert es die DGUV Vorschrift 1 in § 31 – zu vermitteln. Auch wenn Art und Umfang der geforderten Übungen offen bleiben, ein Praxisteil ist bei Unterweisungen zu PSAgA unverzichtbar. Und dies ist nur allzu berechtigt. Denn ob Auffang- und Haltegurte, Verbindungselemente und Rückhaltesysteme, Falldämpfer und Auffanggeräte, schon das Vokabular deutet an, dass das Verwenden von PSAgA kein Selbstläufer ist. Ausrüstung gegen Absturzgefahren zieht man nicht mal so eben über wie Helm, Schutzbrille oder Warnweste, ihr sicherer Einsatz will gelernt und eingeübt sein.

Praktische Unterweisung ist beim Einsatz von PSAgA nicht verzichtbar.
Wer darf zu PSAgA unterweisen?
Im DGUV Regelwerk finden sich eine Vielzahl von Vorgaben und Empfehlungen zum Umgang mit PSAgA – ob bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern, bei Hang- und Felssicherungsarbeiten, zum Retten aus Höhen und Tiefen, zu den Anforderungen an Ausbildungsstätten oder an die Qualifikation von Prüfern (siehe Info-Kasten). Doch bei konkreten Anforderungen an Unterweisungen und Unterweiser bleiben die staatlichen wie berufsgenossenschaftlichen Regelwerke vage. DGUV Grundsatz 312–001 gibt als Voraussetzung für mit der Ausbildung zur PSAgA-Benutzung beauftragte Personen lediglich vor:
- mindestens 18 Jahre alt
- sowohl geistig und charakterlich wie körperlich geeignet
- praktische Fähigkeiten plus theoretische Kenntnisse
- eine Ersthelfer-Ausbildung
Hinweis: Der DGUV Grundsatz 312–001 wird derzeit überarbeitet. Neben Präzisierungen bisher unklarer Punkte werden in der Neuauflage einige Ergänzungen erwartet, etwa zum E-Learning oder zur Verantwortung für das Unterweisen von Leiharbeitnehmern.
Vorgaben der DGUV zum Nutzen von PSAgA
- DGUV Regel 112–198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
- DGUV Regel 112–199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
- DGUV Information 203–058 „Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern“
- DGUV Information 212–009 „Auswahl und Benutzung von Absturzschutzsystemen bei Hang- und Felssicherungsarbeiten“
Wie läuft eine Schulung zum korrekten Einsatz von PSA gegen Absturz konkret ab? Was ist für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Teilnehmende vorab gut zu wissen? Die Redaktion hat sich dazu mit einem ausgewiesenen Experten unterhalten. Johannes Babbel ist PTI Trainer bei Petzl Deutschland in Obersöchering (Oberbayern) und schult PSAgA-Verwender aus ganz unterschiedlichen Branchen.

Johannes Babbel ist Trainer beim PTI in Obersöchering.
Herr Babbel, was bedeutet PTI-Trainer und wie sind Sie zu diesem Job gekommen?
Das Petzl Technical Institute (PTI) ist unsere Schulungsabteilung. Wir kümmern uns darum, dass das Wissen zur Anwendung unserer Produkte zu unseren Händlern, Partnerunternehmen und Kunden gelangt. Als Trainer sollte man daher idealerweise aus einem der Bereiche kommen, die wir bedienen – sprich Handwerk, Industrie, Rettungskräfte oder auch Bergführer oder Ähnliches. Meine berufliche Entwicklung ging über die Veranstaltungstechnik, dann das Industrieklettern und schließlich die Schulung in der PSAgA-Anwendung. Dazu kommt seit einigen Jahren das Ehrenamt bei der Bergwacht. Entsprechend kümmere ich mich im PTI um alles, was in den „Professional“ Bereich fällt. Für Bergsport und anderes haben wir dann wieder andere Trainer.
Unterweisungen und Workshops – was sind die Unterschiede?
Unterweisungen haben den Hauptzweck, sicheres Arbeiten passend zum jeweiligen Arbeitsplatz zu vermitteln. Hier ist die Grundlage immer eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers entsprechend der Vorgaben der Unfallversicherung. Wir bieten aber auch Workshops an, die über diesen Umfang hinausgehen: so beispielsweise erweiterte Techniken, die die Arbeit einfacher oder effizienter machen, oder einen Blick über den Tellerrand erlauben, etwa wie man nach internationalen Standards arbeitet.
Wie läuft eine Unterweisung zu PSAgA ab?
Die DGUV gibt einen Mindestumfang für die Theorie vor, was wir thematisch behandeln müssen. Je nach Arbeitsumgebung der Anwender kann das in 1–2 Stunden erledigt sein oder auch einen halben Tag dauern, wenn viele Gefährdungen zu beachten sind (zum Beispiel elektromagnetische Strahlung an Funkmasten, Gase in Silos oder Maschinen, die abgeschaltet werden müssen etc.). Die Praxis ist der weitaus umfangreichere Teil, bei einer Erstunterweisung beginnen wir auf dem Boden (Gurt anziehen und einstellen, Hängeversuche), arbeiten uns langsam hoch (Fortbewegung an verschiedenen Strukturen horizontal und vertikal) und schließen mit dem schwierigsten – und für einige Teilnehmer durchaus aufregenden – Teil, der Rettung, ab. Je nach Arbeitsumgebung kann das komplett auch zwei Tage dauern, da gerade die Rettung teilweise aufwändig ist und oft geübt werden sollte.

Im PTI (Petzl Technical Institute) werden in Obersöchering reale Szenarien trainiert.
Das heißt, die Übungen finden stets in einer Halle statt oder gehen Sie mit den Teilnehmenden auch ins Freie?
Sowohl als auch. Petzl betreibt in Obersöchering ein eigenes Schulungszentrum mit Trainingshalle. Die Halle nutzen wir vorwiegend für offene Schulungsangebote, dadurch können sich auch einzelne Personen anmelden. Oder wenn die Arbeitsumgebung der Kunden nicht geeignet ist für Schulungen, beispielsweise sehr laut, dreckig, gefährlich etc. Kunden mit mehr als 5 Teilnehmern besuchen wir, wenn möglich, vor Ort und trainieren dann am realen Einsatzobjekt.
Was sind die wichtigsten Lerninhalte und wie vermitteln Sie diese theoretisch und praktisch?
Die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen sind wichtig, aber die Teilnehmer müssen auf jeden Fall die Eigenverantwortung verstehen und wahrnehmen. Der Arbeitgeber wählt die richtige PSA aus und stellt diese, aber der Arbeitnehmer muss diese dann letztendlich sichtprüfen, korrekt einstellen und nach Herstellervorgabe verwenden. Wird der Gurt nur locker halbherzig übergeworfen, „damit man versichert ist“, ist niemandem geholfen. Man muss Angst vor dem Absturz haben und nicht vor der Versicherung.
Aus welche Branchen und Berufen kommen typischerweise die Teilnehmenden?
Das ist unterschiedlich, von Freileitungsbau über Windenergie, Mobilfunk, Feuerwehr, Rigger und Industrie bis zur Baumpflege. Die Gruppe kann auch gemischt sein, wenn die verwendeten Techniken identisch sind.
Sollte man für eine Schulung bereits Klettererfahrung mitbringen, etwa als Bergsportler?
Vorerfahrung ist nicht nötig, aber schwindelfrei sollte man natürlich sein und je nach Arbeitsplatz eben auch körperlich fit. Arbeite ich in einem Silo und werde per Seilwinde abgelassen und aufgezogen, spielt das keine so große Rolle. Doch wenn ich im Rettungsfall mal schnell einen 60-Meter-Freileitungsmast hoch muss, kann die Fitness lebenswichtig sein. Viele Arbeitgeber bieten eine arbeitsmedizinische Betreuung an, diese sollte man wahrnehmen, um nicht böse Überraschungen zu erleben.
Kann man bei einem solchen Kurs auch „durchfallen“ oder ausgeschlossen werden, zum Beispiel, weil man bestimmte Anforderungen nicht erfüllt?
Meistens gibt es keine Abschlussprüfung, es sei denn man strebt eine umfangreichere Zertifizierung (wie zum sachkundigen Prüfer oder Seilzugangstechniker – „Industriekletterer“) an. Ganz selten legen wir Arbeitgebern nahe, die Teilnehmer vielleicht in einem anderen Bereich einzusetzen, das ist aber die absolute Ausnahme. Wir machen zwar keine Raketenwissenschaft, aber etwas technisches Verständnis und Sicherheitsbewusstsein sollte man mitbringen.
Was sind typische Anfängerfehler oder Fehleinschätzungen beim Nutzen von PSAgA?
Das Anziehen und Einstellen von PSAgA ist oft aufwendiger als gedacht und man braucht Motivation, sich damit auseinanderzusetzen. Viele Details kann man falsch machen, noch bevor es losgeht, zum Beispiel ob man Verbindungsmittel mit oder ohne Falldämpfer einsetzt. Häufig werden Fehler noch auf dem Boden gemacht. Sind die Gurte nicht sorgfältig eingestellt, können sie im Sturzfall verrutschen. Das ist dann zwar kein Absturz im engeren Sinne, aber es kommt zu Quetschungen und blauen Flecken. Daher gilt es, seine PSAgA stets sauber einzustellen, auch wenn es Zeit kostet.
Gibt es auch Fehler, die erfahrenen PSAgA-Nutzern leicht passieren?
Wenn man beim Nutzen von Falldämpfern Bremsweg und Sturzweg falsch einschätzt, wird Höhe verschenkt. Wird kein anderer Anschlagpunkt ausgenutzt, wird der Sturz unnötig weit. Rückhaltende Systeme kann man falsch benutzen, man muss sie jedes Mal auf die Situation anpassen. Hat man das versäumt und zum Beispiel das Rückhaltesystem zu lang eingestellt, dann kann es zu schwierigen Situationen kommen, wenn dann die Dämpfung fehlt. Es kommt auch vor, dass die richtige Ausrüstung gewählt wurde und alles prima klappt, aber man hat nicht an Erste Hilfe gedacht und es fehlt eine vorausschauende Rettungsplanung.
Lernt man auch etwas über Wind und Wetter oder bleibt es bei der Technik?
Wetter ist stets ein Thema in großen Höhen, wie bei einer Windenergieanlage. Denn es dauert schnell mal eine Stunde, bis man am eigentlichen Arbeitsplatz ist (mit Aufzug hochfahren, alle Seile installieren). Das Wetter kann sich kurzfristig ändern und dann braucht man Zeit, um wieder wegzukommen, das geht dann nicht so schnell wie bei einem Dachdecker, der mal eben die drei Gerüstebenen runterläuft.
Der Artikel wurde freundlicherweise von der Zeitschrift "Sicherheitsingenieur" sowie www.sifa-sibe.de zur Verfügung gestellt.