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CE-Kennzeichnung von PSA

Ist die CE-Kennzeichnung Vorschrift? In Europa müssen alle von einem europäischen Gesetzestext (Verordnung oder Richtlinie) betroffenen Produkte das CE-Zeichen (Conformité Européenne) tragen. Die Herstellung und die Markteinführung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz werden von der EU-Verordnung 2016/425 (vormals Richtlinie 89/686/EG) geregelt.

31 Oktober 2019

Zugang mit Seil und Beengte Räume

Marquage CE

 Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung
Eine Verordnung ist ein EU-Gesetz, das in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Gültigkeit hat. Sie ist sofort und unmittelbar anzuwenden. Eine Richtlinie dagegen muss vom Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Mitgliedsstaat die Mittel für die Anwendung des Gesetzes selbst wählen kann. Er ist verpflichtet, die Richtlinie innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen.

 

Wozu dient die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung ist Vorschrift für die Markteinführung eines Produkts. Durch sie erklärt der Hersteller, dass das Produkt die rechtsverbindlichen Anforderungen der EU erfüllt. Sie besagt nicht, dass das Produkt in der europäischen Union hergestellt wurde. Sie ermöglicht die Einführung und den freien Verkehr des Produkts im europäischen Wirtschaftsraum.

Wie erhalten die Hersteller von PSA das Recht zur Anbringung eines CE-Zeichens auf ihren Produkten?

Um eine CE-Kennzeichnung zu erhalten, muss eine PSA mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der EU-Verordnung 2016/425 übereinstimmen.
Diese Anforderungen beziehen sich auf Kriterien wie Ergonomie, Komfort, Unschädlichkeit, Gewichtsreduktion, Solidität... Es handelt sich um sehr allgemeine Anforderungen, die keinen präzisen Wert vorschreiben.
Die genauere Definition geschieht durch die jeweiligen - harmonisierten - Normen. Sie bestimmen die Konstruktions- und Leistungsanforderungen für das Produkt und die mit dem Produkt zu liefernden Informationen/Markierungen. Jede dieser Normen behandelt einen genau definierten Einsatzbereich.

 

Eine harmonisierte Norm ist eine Norm mit Vermutungswirkung, d.h., es wird von der Konformität des Produkts mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung 2016/425 ausgegangen.

 

Für PSA unterscheiden wir zwischen zwei Fällen:

FALL 1 

PSA, deren Einsatzbereich von einer (oder mehreren) bestehenden harmonisierten Norm(en) erfasst ist.

 

FALL 2

Spezielle PSA oder PSA, deren Einsatzbereich von keiner Norm erfasst ist.

In beiden Fällen wendet sich der Hersteller zur Durchführung einer EG-Baumusterprüfung an eine unabhängige notifizierte Stelle (Prüfinstitut). Diese Baumusterprüfung berechtigt zur Anbringung des CE-Zeichens.

Was ist eine EG-Baumusterprüfung?

Die EG-Baumusterprüfung ist Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle die technische Konzeption einer PSA prüft sowie kontrolliert und bescheinigt, dass diese PSA die auf sie anwendbaren Anforderungen der Verordnung erfüllt.

noteFALL 1 

Die PSA entspricht einer oder mehreren bestehenden Normen.

Die EG-Baumusterprüfung beruht auf der Übereinstimmung mit den Anforderungen der auf das Produkt anwendbaren Norm(en).

 

 
AVAO BOD FAST internationale Ausführung:
Auffang- und Haltegurt zur Arbeitsplatzpositionierung und zum freihängenden Arbeiten (EN 361, EN 358, EN 813).

 

FALL 2

Die PSA stimmt nicht (oder nur teilweise) mit einer harmonisierten Norm überein.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Produkt einen neuen Einsatzbereich betrifft, der in den bestehenden Normen nicht vorgesehen ist, oder wenn die Produkteigenschaften in mehreren Normen erfasst sind, jedoch mit keiner dieser Normen in allen Punkten übereinstimmen. In diesem Fall unterbreitet der Hersteller der notifizierten Stelle eine technische Spezifikation (z.B. Tests oder technische Informationen), um die spezifischen Anforderungen zu definieren. Diese Anforderungen können - aber müssen nicht - bestehenden Normen entnommen sein. Die notifizierte Stelle prüft und genehmigt die Spezifikation.

Die EG-Baumusterprüfung beruht in diesem Fall auf der Konformität mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der EU-Verordnung 2016/425 sowie auf den von der notifizierten Stelle genehmigten speziellen Anforderungen.

 


ZIGZAG: Mechanische Prusikrolle für die Baumpflege.

 

Es gibt kein spezielles Regelwerk, keine Norm, die exakt auf Geräte wie das ZIGZAG zutrifft. Die Funktionen des ZIGZAG entsprechen gleichzeitig den Funktionen von Seilklemmen und Abseilgeräten mit der Besonderheit, dass dieses Gerät am Doppelstrang verwendet wird.

Geräte dieser Art sind in der Norm EN 12841, die drei Gerätetypen definiert, erfasst:

  • Typ A für Rücksicherungssysteme,
  • Typ B für Seilklemmen,
  • Typ C für Abseilgeräte.

Daher hat das für die Zertifizierung zuständige Institut die relevantesten Testprotokolle der Typen B und C dieser Norm bei der Prüfung des ZIGZAG zugrunde gelegt.

Auf der Grundlage der Norm EN 12841: 2006 durchgeführte Funktions- und Festigkeitsprüfungen zur Zertifizierung des ZIGZAG:

  • Alle Prüfungen werden am Doppelstrang (in Übereinstimmung mit der in der Gebrauchsanweisung empfohlenen Anwendung) an zwei unterschiedlichen Seilen mit dem auf dem Gerät angegebenen minimal und maximal zulässigen Durchmesser (Seil EN 1891 Typ A, Durchmesser 11,5 mm und 13 mm) durchgeführt.
  • Funktionstest nach der Vorbehandlung mit Feuchtigkeit, Wärme (+50° C) und Kälte (-30° C) (Anforderung: Seildurchlauf im Gerät von weniger als 300 mm).
  • Blockiertest am Seil während 3 Minuten mit einer Last von 3 kN (Geräte des Typs C) (Anforderung: Seildurchlauf im Gerät von weniger als 300 mm).
  • Statischer Test (Geräte des Typs C) (Anforderung an die Bruchlast 12 kN, erhöht auf 15 kN für das ZIGZAG)
  • Dynamischer Leistungstest: Sturz einer Masse von 140 kg aus 1 m Höhe in 1 m Seil + 1 m dynamisches Verbindungsmittel (Geräte des Typs B und C) (Anforderung: Last nicht freigegeben + Messung der restlichen Bruchlast unter 3 kN während 3 Minuten).
  • Messung der Fähigkeit, die Abseilgeschwindigkeit auf unter 2 m/s zu reduzieren, ohne das Seil zu beschädigen (Geräte des Typs C) (Test mit 100 kg und 140 kg).
  • Erhitzungsprüfung der Metallteile bei der Abseilfahrt einer Masse (Geräte des Typs C) (mit dem Anwender in Berührung kommende Teile dürfen sich auf maximal 48° C erhitzen - weitere Informationen hierzu siehe Gebrauchsanweisung).

(Hinweis: Die Zertifizierungstests werden vom unabhängigen Prüflabor einer benannten Stelle, von der die EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt wurde, durchgeführt. Bei der Entwicklung des Geräts werden von Petzl intern zahlreiche weitere Tests durchgeführt.)

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