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Niemals oben ohne – Was Helmtragen mit Zähneputzen zu tun hat

Viele Sicherheitsverantwortliche und Vorgesetzte kennen die Situation. Da hat man Schutzausrüstung für die Belegschaft besorgt, doch die wird nur zögerlich genutzt. Mangelnde Trageakzeptanz, so der Fachjargon. Wie Betriebe und Unternehmen dies ändern können, zeigt der folgende Beitrag am Beispiel Kopfschutz.

30 Juli 2025

Im Eishockey, Skispringen oder in der Formel 1 ist der Helm unverzichtbar. Auch beim Boxen, Reiten, Gleitschirmfliegen oder Kajakfahren sieht man die Sporttreibenden selten „oben ohne“. Doch was im Profisport selbstverständlich ist, muss an Arbeitsplätzen oftmals angemahnt werden. Einen Schutzhelm zu tragen, ist noch längst nicht überall dort zum Standard geworden, wo dies aufgrund der vorhandenen Verletzungsrisiken sinnvoll und notwendig wäre.

 

Warum der Helm trotzdem oft nicht getragen wird

Dass ein Helm den Kopf vor Aufprall, herabfallenden Gegenständen oder pendelnden Objekten wirksam schützt, wird niemand bestreiten. Warum sträuben sich dennoch manche Menschen, Kopfschutz zu tragen? Je nach Person und Situation kann es unterschiedliche Gründe geben, auf persönliche Schutzausrüstung zu verzichten. Zu Bequemlichkeit und Sorglosigkeit kann das Gefühl kommen, mit PSA – gerade auf dem Kopf und für alle gut sichtbar – weniger locker zu wirken oder Angst zu zeigen.

 

Klare Vorgaben bei der Helmtragepflicht sorgen für weniger Diskussionen. © Petzl Distribution, AG'HIL
 

Keine Ausreden bei PSA: Komfort ist entscheidend

Gerade bei einem Schutzhelm ist der Tragekomfort ein entscheidender Faktor für die Trageakzeptanz. Drückt ein Helm oder erzeugt er Juckreiz? Führt er im Sommer zu Wärmestau und löst ein übermäßiges Schwitzen aus? Oder friert man im Winter am Kopf, weil die gewohnte Mütze nicht unter den Helm passt? All dies sind individuell nachvollziehbare Gründe, dass jemand seinen Helm nicht aufsetzen mag. Doch in derlei Fällen ist i. d. R. nicht der Helmtragende das Problem, sondern die Wahl eines ungeeigneten Helmmodelles.

Hochwertige Helme wie die VERTEX- und STRATO-Modelle von Petzl lassen sich nicht nur individuell einstellen und gestalten. Sie sind auch mit Belüftung erhältlich und lassen sich – je nach Witterung und Temperatur – entweder mit atmungsaktiven (Modell LINER) oder vor Wind und Kälte schützenden Mützen (Modell BEANIE) kombinieren. Saugfähige und waschbare Schaumstoffpolster für die Innenschale sowie weitere Polster für das Kopfband erzeugen ein angenehmes Tragegefühl ohne Druckstellen. Jegliche Ausreden hinsichtlich Bequemlichkeit und Tragekomfort fallen somit weg.

▸ Wo besteht eine Tragepflicht für Schutzhelme?

Im Gegensatz zur (Sturz-)Helmpflicht für Motorradfahrer im Straßenverkehr besteht in Deutschland keine generelle Schutzhelmpflicht für bestimmte Unternehmen, Branchen oder Arbeitsplätze, nicht mal für Baustellen. Statt pauschaler Vorgaben kommt es jeweils auf das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung an. Die DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" fordert den Arbeitgeber auf, eine Helmtragepflicht in Betracht zu ziehen, wenn Risiken bestehen durch:

  • herabfallende Gegenstände,
  • Anstoßen an Gegenständen,
  • pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände.

Die Zuständigkeit für das Festlegen – und Durchsetzen (!) – eines Tragegebots für einen Schutzhelm obliegt somit dem Arbeitgeber. Hier ist die Eigenverantwortung von Betrieben und Unternehmen gefragt.

Auf Baustellen ist das Tragen eines Schutzhelms i. d. R. zwar obligatorisch, wird aber in „Randbereichen“ nicht immer streng umgesetzt. Doch gefährdet sind nicht nur Gerüstbauer/-innen oder Dachdecker/-innen, sondern auch Lieferant/-innen, Anschläger/-innen bei Kranarbeiten, baunahe Dienstleister oder Mitarbeitende der Innenausbau-Gewerke, die „nur mal kurz“ unter Kranen oder Gerüsten vorbeihuschen.

Fakt ist jedoch: Besteht eine Helmtragepflicht für die Baustelle – oder analog für eine Werkhalle, ein Lager o. ä. –, gilt sie ausnahmslos und unabhängig davon, wie lange oder in welcher Funktion jemand die Baustelle, die Halle oder das Lager betritt.

Vorgesetzte in der Verantwortung für Arbeitsschutz

Mangelnde Trageakzeptanz für einen Schutzhelm sollte nicht automatisch der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder gar den Sicherheitsbeauftragten angelastet werden. Hier sind die Verantwortlichen, das heißt Führungskräfte und Vorgesetzte, gefragt, Profil zu zeigen durch:

Klare Vorgaben: Wo eine PSA-Komponente vorgeschrieben ist, muss sie getragen werden. Tragegebote für Schutzhelme sind verbindlich (s. Kasten). Das Gebotszeichen M014 ist keine Deko, sondern als Anweisung des Arbeitgebenden zu verstehen.

Eindeutige Botschaft à la: Wir tragen Helm nicht wegen der BG oder der Arbeitsschutzbehörde. Wir tragen Helm, damit jeder abends gesund nach Hause kommt. Konsequente Haltung: Hinschauen, statt ein Auge zuzudrücken. Nachlässigkeiten nicht tolerieren und keine Ausnahmen zulassen. Eine Helmtragepflicht gilt auch für Bauverantwortliche, Architekt/-innen oder Besuchende, ob von einer Aufsichtsbehörde oder aus der Lokalpolitik auf Baustellenbesichtigung.

Vorbild sein: Wer glaubt, dass man sich als Bauleitender oder Geschäftsführender weniger strikt an Sicherheitsregeln halten müsse, handelt unverantwortlich. Helmtragegebote gelten auch, wenn man nur „nur mal eben“ über die Baustelle oder durch die Werkhalle muss.

Motivieren: Die betriebliche Sicherheitskultur fördert, wer nicht nur Mängel anspricht und Fehler moniert, sondern sicherheitsgerechtes Verhalten bewusst anerkennt und lobt. Dies zeigt Wertschätzung und bestärkt das erwünschte Verhalten, etwa das Tragen eines Schutzhelms.

 

Petzl Helme lassen sich für dunkle Arbeitsplätze auch mit Petzl Stirnlampen ausstatten. © Petzl Distribution, Lafouche
 

So wird die Trageakzeptanz von PSA gefördert

PSA wird eher akzeptiert, wenn die späteren Anwendenden bei der Auswahl einbezogen werden. Schutzausrüstung muss stets nicht nur auf die Gefährdung abgestimmt sein, sondern auch auf die Personen, die ihn verwenden. Dies gilt auch für Schutzhelme. Relevante Kriterien sind daher neben der Schutzfunktion die Passform, die Größe und das Gewicht eines Helms. Auch die Optionen für weitere Zusatzfunktionen können ausschlaggebend sein.

Die Helme von Petzl bieten darüber hinaus viele Optionen zur individuellen Gestaltung des eigenen Helms. Diese Personalisierung beginnt bei der Auswahl aus sieben Farben (weiß, gelb, rot, schwarz, orange, blau und grün), zusätzlich sind Helme auch in zwei hochsichtbaren Leuchtfarben erhältlich. Die Helme der VERTEX- und der STRATO-Reihe lassen sich weiter individualisieren, indem sie mit einem Firmenlogo oder einem Namen versehen werden.

 

Petzl-Helme: Hochwertig und individuell

Dazu kommt bei den Petzl-Modellen eine Vielzahl weiterer Optionen. Diese können zum einen den Schutz eines Helms erweitern, z. B. durch ein Visier oder einen Nackenschutz. Zum anderen kann der Helm selbst geschützt werden durch einen Schutzüberzug, der Schmutz oder Farbspritzer von der Helmschale fernhält. Auch kann ein Helm an Funktionalität gewinnen, z. B. durch Lüftungsöffnungen oder einen Ausweishalter. Die Schaumstoffpolsterungen sind waschbar und austauschbar. Last, but not least, sind Kombinationen mit Petzl-Stirnlampen oder mit Gehörschutz möglich.

 

Für die Petzl Helme sind verschiedene Extras erhältlich. © Petzl Distribution
 

Fazit: Wer den richtigen Helm trägt, trägt ihn auch gerne

Es liegt nahe, dass ein hochwertiger, bequemer und individuell auf die Wünsche zugeschnittener Petzl-Helm lieber getragen wird als ein Standard-Helm von der Stange. Wo Führungskräfte und Vorgesetzte die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden ernst nehmen, wird jeder einen für sich, seinen Arbeitsplatz und seine Aufgaben optimal passenden Helm finden. Dann fällt das Tragen leicht und wird zur Routine wie das morgendliche Zähneputzen.

 

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