ATEX-Richtlinien
Warnhinweis
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Produkte, um die es in diesem Tech Tipp geht, aufmerksam durch, bevor Sie diesen zu Rate ziehen. Um diese Zusatzinformationen verstehen zu können, müssen Sie zuerst die in der Gebrauchsanweisung enthaltenen Informationen richtig verstanden haben.
- Die Beherrschung dieser Techniken setzt eine entsprechende Ausbildung und ein spezielles Training voraus. Prüfen Sie zusammen mit einem Profi, ob Sie in der Lage sind, den Vorgang alleine sicher zu wiederholen, bevor Sie ihn eigenständig durchführen.
- Wir geben Beispiele für die mit Ihrer Aktivität verbundenen Techniken. Möglicherweise gibt es noch andere Techniken, die hier nicht beschrieben werden.
Es gibt zwei EU-Richtlinien für explosionsfähige Atmosphären:
- Die Direktive 2014/34/EU
Sie betrifft die Entwicklung, Herstellung und die Vermarktung von Geräten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Sie löst die Richtlinie 94/9/EG ab. Sie legt Folgendes fest:
- die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen,
- die Verfahren zur Konformitätsbewertung der Produkte,
- die Pflicht zur ATEX-Kennzeichnung des Produkts in Übereinstimmung mit der neuen europäischen Klassifizierung der Produkte,
- die Pflicht zur CE-Kennzeichnung des Produkts und zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung.
- die Erstellung einer Gebrauchsanleitung.
- Die Richtlinie 99/92/EC
Sie betrifft die Benutzung von Geräten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind (Grubenbau ausgenommen). Das Ziel dieser Richtlinie ist, den Schutz der Arbeitnehmer, die der Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären ausgesetzt sind, zu verbessern. Sie wendet sich direkt an die Arbeitgeber und verpflichtet sie:
- eine spezielle Risikoanalyse im Hinblick auf explosionsfähige Atmosphären durchzuführen,
- die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und/oder des Vorhandenseins einer explosionsfähigen Atmosphäre über einen längeren Zeitraum nach Zonen zu bewerten,
- eine Einteilung in Zonen entsprechend der Häufigkeit des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären vorzunehmen und diese zu kennzeichnen,
- die für die in ihrem Betrieb vorhandenen Zonen geeigneten Betriebsmittel auszuwählen,
- ein Explosionsschutzdokument zu erstellen oder erstellen zu lassen, in dem die Ergebnisse der Gefährdungsbewertung aufgeführt sind,
- die betroffenen Personen auszubilden.
Im Artikel erklärt
PIXA® 3R
Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) geeignete aufladbare Stirnlampe für die Sicht im Nahbereich, Fortbewegung und Fernsicht. 90 Lumen
PIXA® 1
Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) geeignete Stirnlampe. 60 Lumen
PIXA® 2
Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) geeignete Stirnlampe für die Sicht im Nahbereich und zur Fortbewegung. 80 Lumen